Verfolgung

Der 9. November 1938 kann als der Tag betrachtet werden, an dem die bis dahin meist versteckte, unterschwellige und durch Rechtsbeugung legitimierte Verfolgung der verbliebenden jüdischen Bevölkerung nun in offene, rücksichtslose Gewalt umschlug.

10. November 1938 in Öhringen:
Die Synagoge in Öhringen gehört zu den wenigen jüdischen Gotteshäusern, die einen Tag später als im Rest des Deutschen Reiches vom organisierten, vermeidlichen „Volkszorn“ getroffen wird. Die Synagoge wird vor allem von auswärtigen SA-Männer, entweiht und geplündert
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10. November 1938: Verbot der gesamten jüdischen Presse
12. November 1938: „Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben“. Die jüdischen Besitzer sind gezwungen die Schäden der Reichspogromnacht ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen selbst zu begleichen. In diesem Zusammenhang werden insgesamt 250 Millionen Reichsmark der jüdischen Bevölkerung beschlagnahmt. Ab diesem Tag beginnt zudem die Durchsetzung der jüdischen „Sühneleistung“ in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Reichsmark. Mit einer direkten Einzelsteuer von 20% auf jüdisches Vermögen ab 5000 Reichsmark wird diese Zwangsverpflichtung in den kommenden Wochen durchgesetzt.
Und es wird der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Deutschen Wirtschaftsleben“ erlassen. Dahinter verbirgt sich die völlige Eliminierung jeglichen Betätigungsraumes.
12. November 1938: Verordnung zum Ausschluss aller jüdischen Schüler von öffentlichen Schulen.

12. November 1938 Öhringen:
Mit der Verordnung dieses Tages wird von den NS-Behörden offiziell angeordnet, was seit Monaten bereits Alltag in Öhringen ist. Alle jüdischen Schüler und Schülerinnen aus öffentlichen Schulen werden in der Synagoge in ein einem Klassenzimmer unterrichtet – Gymnasiasten, Volksschüler und Schulanfänger. Seit dem 01. Februar 1936 ist ihr Lehrer Hans Bodenheimer.

28. November 1938: Beschluss des „Judenbanns“. Mit diesem Beschluss wird es möglich, der jüdischen Bevölkerung das Betreten bestimmter Bezirke und Orte zu verbieten. Zudem kann ein allgemeines Ausgehverbot verhängt werden.
03. Dezember 1938: Verordnung zur Zwangsveräußerung („Arisierung“ jüdischer Gewerbebetriebe)

Öhringen: hier hat diese in Verordnung aus Berlin keine bekannten Auswirkungen. Die Mehrzahl der jüdischen Geschäfte und Gewerbebetriebe wurden bereits vorher unter dem wirtschaftlichen und öffentlichen Druck aufgegeben. So gibt zum Beispiel Hugo Schlesinger bereits Anfang 1937 sein Textilhaus auf und verlässt mit seiner Familie Öhringen. 

30. April 1939: „Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden“. Dieses Gesetz bietet die rechtliche Grundlage zur Auflösung von „Hausgemeinschaften mit Juden“ und zur Unterbringung von Juden in „Judenhäusern“.

Judenhäuser in Öhringen:
Das „Gesetz für Mietverhältnisse mit Juden wurde auch in Öhringen umgesetzt, mit diesem Gesetz verloren die Juden den gesetzlichen Mieterschutz, darüber hinaus konnte ihre mit diesem Gesetz die Unterbringung in „Judenhäuser“ realisiert werden. Ein Schritt mehr zur sozialen Ausgrenzung und Isolierung der verbliebenen Juden.
Die zwei bekannten Judenhäuser in Öhringen sind Bahnhofstraße 10 und Poststraße 24. Genutzt wurden diese beiden Häuser in der Zeit von 1939 bis 1941. Mehr zu den Judenhäusern ist hier zu erfahren

18.08.1939: alle Ärzte im Reich werden verpflichtet „missgebildete“ Kinder zu melden, dies ist die Vorbereitung zu deren späteren Ermordung.
1. September 1939: mit dem Angriff auf Polen, ohne Kriegserklärung, beginnt das Deutsche Reich den Zweiten Weltkrieg.

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