Deportation – Massenmord


September 1939:
Geheimerlass und Ergänzungen über „Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ – Ermächtigung der Gestapo zu Exekutionen von „Gegnern und Saboteuren“ ohne Gerichtsurteil („Sonderbehandlung“).

Oktober 1939: Schriftliche Ermächtigung Hitlers zur „Gewährung des Gnadentods“ für „unheilbare Kranke“ – sie bildet die Grundlage der „Euthanasieaktion T4“. Die maßgebenden Weisungen für die „Euthanasieaktion“ kommen aus Berlin, Tiergartenstraße 4. Von dieser Adresse in Berlin leitet sich die interne Bezeichnung „Aktion T4“ ab. Erste Morde an behinderten Kindern im Rahmen der „Euthanasie-Aktion“.

Januar 1940 Beginn der systematischen „Euthanasie-Morde“ im Zuge der „Aktion T4“ in Grafeneck

12. und 13.Februar 1940: Erste Deportationen von Juden aus dem Reichsgebiet nach Lublin (Generalgouvernement) ohne Maßnahmen zur Versorgung und Unterbringung vor Ort.

20. Mai 1940 Errichtung des Konzentrationslager Auschwitz

Juni 1940: die ersten Opfer der beginnenden Massenmorde sind jüdische Psychiatriepatienten aus dem deutschen Reich

22. und 23. Oktober 1940: 7500 Juden aus dem Saargebiet, aus Baden, Elsass und Lothringen werden in das besetzte Frankreich deportiert, dort werden sie durch die französischen „Vichy-Behörden“ interniert, u.a. auch im Lager Gurs.

1. September 1941: für alle Juden ab sechs Jahren wird im Reichsgebiet das offen sichtbare Tragen des „Gelben Sterns“ angeordnet, zudem wird ihnen untersagt, ohne polizeiliche Zustimmung ihren Wohnort zu verlassen und zu reisen.

14. Oktober 1941: es ergeht der Befehl zur Deportation von Juden aus dem Reichsgebiet in die Ghettos Lodz, Kauen, Minsk und Riga

23. Oktober 1941: Juden wird die Auswanderung aus dem deutschen Machtbereich offiziell verboten

Die Deportation der jüdischen Bevölkerung wurde in Württemberg nach den Anweisungen des Reichssicherheitshauptamtes Berlin von der Gestapo-Leitstelle Stuttgart, Dorotheenstraße organisiert – dem heutigen Gedenkhaus „Hotel Silber“.

Der entsprechende Erlass für die Vorbereitungen und Durchführung der Deportationen wurde von der Gestapoleitstelle Stuttgart am 18. November 1941 an die Landratsämter und Polizeidirektionen verschickt. Die Gestapo unterrichtete diese Behörden in dem Erlass von der geplanten „Evakuierung“ von tausend Juden und gaben genaue Anweisungen, wie das Vermögen der betroffenen Personen eingezogen werden musste. Darüber hinaus gab die Gestapo genaue Anweisungen für die Vorbereitung und Durchführung des Transportes.
Deportationserlass der Gestapo

Die Jüdische Kulturvereinigung Stuttgart wurde von der Gestapo zur Mitarbeit gezwungen. Die Kulturvereinigung hatte die zu „evakuierenden“ Juden vorzuschlagen und eine Transportliste zu erstellen. Nach der Überprüfung der Transportliste durch die Gestapoleitstelle Stuttgart wurden die betroffenen Personen von der Kulturvereinigung mit einem Brief benachrichtigt. In diesem Brief wurden die bei Strafe genau einzuhaltenden Vorschriften für den Transportverlauf mitgeteilt. Mit einem Schreiben vom 19. November 1941 erfüllte die Kulturvereinigung diese erzwungene Evakuierungsanweisung an die jüdische Bevölkerung in Baden-Württemberg.
Abschrift der Anweisung zur Evakuierung

Für die Einrichtung der Auffang- und sammelstelle auf dem Killesberg in Stuttgart, in einer Halle der ehemaligen Reichsgartenschaugeländes, war die Jüdische Kulturvereinigung ebenso verantwortlich, zudem musste sie die Finanzierung des Deportationstransportes gewährleisten. Trotzdem die Kulturvereinigung nur Befehlsempfängerin und Handlanger war, gelang es ihr in schwierigen Verhandlungen doch einige Erleichterungen für die Deportierten zu erreichen. So wurden Kranke mit ärztlichem Attest von der Transportliste gestrichen und durch sogenannte Ersatzleute ersetzt. Im Vergleich zu späteren Deportationen war das Gepäck dieses ersten Transportes auch verhältnismäßig reichlich bemessen. Keinerlei Zugeständnisse gewährte die Gestapo jedoch bei der Erfassung und Beschlagnahmung der jüdischen Vermögenswerte. Bürgermeisterämter und Finanzämter kontrollierten die detaillierten Vermögenserklärungen, die von den Menschen auf der Transportliste abgegeben werden mussten. Strenge Gepäckkontrollen und Leibesvisitationen vor dem Abtransport verhinderten die Mitnahme von Bargeld, Schmuck, Wertpapieren und Sparbüchern. 
Sammellager Killesberg

Am 27. und 28. November 1941 wurden die Transportteilnehmer auf dem im Sammellager auf dem Killesberg konzentriert. Am 1. Dezember 1941 verließ der Deportationszug den Nordbahnhof, Stuttgart.
Nordbahnhof
Zugtransport

Am 04. Dezember 1941 traf der Deportationszug mit 1013 württembergischen Juden im provisorisch als Konzentrationslager genutzten Gutshof Jungfernhof bei Riga ein. Von einer Ansiedlung wie zuvor von den Behörden versprochen, konnte keine Rede sein.

Der heruntergewirtschaftete Gutshof mit seinen baufälligen Gebäuden war für die Unterbringung der ankommenden Menschen völlig ungeeignet. Die Frauen und Kinder wurden in baufälligen Ställen untergebracht. Die Männer kampierten im Freien und waren Regen, Schnee und Kälte schutzlos ausgeliefert.
Im Baltikum wurden diese Öhringen ermordet

20. Januar 1942: die Wannsee-Konferenz findet in der Nähe von Berlin statt. Unter der Leitung von Heydrich wird auf dieser Konferenz mit den Vertretern der einzelnen Ministerien die bereits seit Monaten laufenden Maßnahmen koordiniert, die zur völligen „Endlösung der Judenfrage“ führen sollen. Auf dieser Konferenz wird also nicht, wie später oft irrtümlich angenommen wird, die Ermordung aller Juden beschlossen, sondern es wird die Koordinierung und weitere Planung des bereits stattfindenden Massenmordes besprochen. Zu den Teilnehmern der Konferenz gehören Vertreter des Reichsministerien des Innern, der Justiz und für die besetzten Ostgebiete, des Auswärtige Amtes, sowie der Reichs-und Parteikanzlei. Gedenk- und Bildungsstätte der Wannseekonferenz

30. Juni 1942: die letzten jüdischen Schulen werden im deutschen Reich geschlossen

30. April 1943: allen Juden wird die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen

Juli 1943: die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wird verboten

19. Oktober 1943: Die sogenannte „Aktion Reinhardt“ wird abgeschlossen. Zwischen dem März 1942 und Oktober 1943 wurden über 1,4 Millionen Juden in den extra dafür errichteten Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka ermordet – das waren fast jedes vierte Todesopfer der Judenverfolgung und etwa jedes zweite Opfer der Giftgasmorde. Die Besitztümer der Ermordeten werden durch das SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt beschlagnahmt und an das Reich und die Reichsbank u.a. zur Kriegsfinanzierung weitergeleitet.

Januar 1945: Beginn der Todesmärsche aus den Konzentrationslagern im Osten ins Innere des Reiches. Auf diesem Weg sterben hunderttausende entkräftete Häftlinge aus Erschöpfung bzw. werden unterwegs ermordet.

27. Januar 1945: Befreiung der verbliebenen knapp 7.600 Häftlinge in Auschwitz durch die sowjetischen Truppen.