Deportationserlass

Erlaß der Geheimen Staatspolizei / Staatspolizeileitstelle Stuttgartan die Landräte und Polizeidirektoren vom 18. November 1941 Nr. II B 2 1147/41 betr, Abschiebung von Juden in das Reichskommissariat Ostland.
Vermerk: Eilt sehr!

I           Im Rahmen der gesamteuropäischen Entjudung gehen z.Z. laufend Eisenbahntransporte mit je 1.000 Juden aus dem Altreich, der Ostmark und dem Protektorat Böhmen und Mähren nach dem Reichskommissariat Ostland. Württemberg und Hohenzollern ist daran zunächst mit einem Transport von 1.000 Juden beteiligt, der am 1.12.1941 von Stuttgart aus abgeht. (Näheres siehe

Ziffer III.)

II.         Die in Frage kommenden Juden wurden bereits zahlenmäßig und Personell erfaßt. Maßgebend war dafür § 5 der Ersten VO zum Reichsbürger-Gesetz vom 14.11.1935 RGBl. I Seite 1333. Ausgenommen wurden

  1. in deutsch-jüdischen Mischehen lebende Juden;
  2. Juden ausländischer Staatangehörigkeit;
  3. Juden im Alter von über 65 Jahren.

In Einzelfällen wurde allerdings dieser Rahmen durchbrochen. Die aus dem dortigen Bereich für die Evakuierung in Betracht kommenden Juden sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Einzelne Änderungen, die durch die parallel laufende Umsiedlung der restlichen Juden innerhalb Württembergs, durch besondere Verhältnisse, Krankheit usw., unvermeidlich sind, werden laufend mitgeteilt. Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß auf keinen Fall von der für den dortigen Bereich vorgesehenen Kopfzahl, sowohl nach oben als nach unten, abgewichen werden darf. Überzählige Juden werden wieder in ihre früheren Wohnorte zurückgeschickt. Ausfälle (durch Selbstmord usw.) sind unverzüglich mitzuteilen.

III.         Der für die Beförderung der Juden vorgesehene Eisenbahnzug fährt Fahrplanmäßig am 1. Dezember 1941 zwischen 8 und 9 Uhr von Stuttgart ab. Die zu evakuierenden Juden sowohl aus Stuttgart selbst als auch aus dem Lande werden in einem Durchgangslager auf dem Gelände der früheren Reichsgartenschau (Killesberg) in Stuttgart vom 27.11.1941 ab konzentriert.

IV.       Es darf pro Person mitgenommen werden: Zahlungsmittel bis zu 50 RM. In Reichskreditkassenscheinen. Die Beschaffung dieser Zahlungsmittel erfolgt von hier aus, so daß die dortigen Juden praktisch keine Zahlungsmittel beim Transport hierher mit sich führen dürfen.

  • 1 oder 2 Koffer mit Ausrüstungsstücken (kein sperriges Gut). Dieses Gepäck darf das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
  • Bettzeug, bestehend aus 12 Wolldecken, 2 Leintüchern und für 2 Personen vollständige Mattratze (jedoch ohne Kopfkeil)
  • Vollständige Bekleidung (besonders warmes Überzeug und ordentliches Schuhwerk).
  • Mundvorrat für 12 Tage. Für die übrige Verpflegung aller Transportteilnehmer ist bereits von hier aus ausreichend Vorsorge getroffen.
  • Eßgeschirr (Teller oder Topf mit Löffel)

N i c h t  mitgenommen werden dürfen: Wertpapiere. Devisen, Sparkas-senbücher usw., Wertsachsen jeder Art (Gold, Silber, Platin mit Ausnahme des Eherings), lebendes Inventar.
Die ab 1.12.1941 gültigen Lebensmittelkarten sind vorher gegen Aushän-digung einer Bescheinigung beim zuständigen Ernährungsamt abzugeben. Diese Bescheinigung ist im Sammellager hier vorzulegen.
Die Arbeitsbücher sind einzuziehen und dem örtlichen Arbeitsamt zu übergeben.

V.        Vor Überstellung der in den einzelnen Landkreisen zusammengestellten Transporte nach hier ist durch die Ortspolizeibehörde eine eingehende Durchsuchung nach Waffen, Munition, Sprengstoffen, Gift, Devisen, Schmuck usw. vorzunehmen. Das dabei erfaßte Vermögen ist listenmäßig dem örtlichen Finanzamt zu übergeben (im übrigen siehe Ziff. VI)

VI.       Um etwaige Vermögensverschiebungen vorzubeugen, wird das Ver-mögen der abzuschiebenden Juden in seiner Gesamtheit staatspolizeilich beschlagnahmt. Ich ersuche hiernach um praktische Durchführung dieser Maßnahme. Über die Jüdische Kulturvereinigung ist den Juden bereits das als Anlage beigefügte Formular einer Vermögenserklärung zugegangen, in dem sie ihr Vermögen restlos aufzuführen und das Verzeichnis bis spätestens 25.11.1941 dem jeweiligen Bürgermeisteramt vorzulegen haben. Die Bürgermeister haben die Verzeichnisse stichprobenweise nachzuprüfen und dem zuständigen Finanzamt einzusenden.
Das gesamte Vermögen dieser Juden wird generell eingezogen. Die Einziehungsverfügungen werden den einzelnen hier im Sammellager zugestellt.
Die Liquidation führt der Oberfinanzpräsident in Württemberg durch die örtlichen Finanzämter durch. Ich ersuche daher, sofort mit diesen wegen der Versiegelung der Wohnungen und sonstigen Maßnahmen in Fühlung zu treten. Diese Behörden werden eine entsprechende Anzahl Beamter zur Durchführung dieser Maßnahmen zur Verfügung stellen.

VII.       Die zur Evakuierung kommenden Juden wurden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Einheitlichkeit wegen auf meine Anordnung durch die Jüdische Kulturvereinigung heute durch das in Mehrfertigung beiliegende Rundschreiben (Einschreibbrief) verständigt. Jedem dieser Juden ist durch die Mitteilung eine Transportnummer gegeben, die sich mit der auf beiliegender Anlage deckt. Ich bitte daher der Einfachheit halber bei irgendwelchen Rückfragen und bei der Zusammenstellung des dortigen Transportes jeweils diese Nummer  anzuführen. Bei der beschränkten Zahl der zur Verfügung stehenden Güterwagen ersuche ich besonders darauf zu achten, daß sich das Gepäck der einzelnen streng im Rahmen des Vorgeschriebenen hält.
Ins Auffanglager in Stuttgart und auf den Reiseweg dürfen nur das aller-notwendigste Handgepäck sowie 12 Wolldecken von den einzelnen mitge-führt werden.
Zur Sammlung des übrigen, zum Teil schweren Gepäcks habe ich für den ganzen Bereich Württemberg und Hohenzollern die Firma Barr, Moering u. Co., Stuttgart, beauftragt. Sie hat im Benehmen mit der dortigen Behörde das anfallende Gut aus den einzelnen Kreisen zusammenzuziehen und zum Abgangsbahnhof zu befördern. Ein Vertreter dieser Firma wird demnächst persönlich dort vorsprechen und die Durchführung im einzelnen regeln. Ich ersuche ferner zu veranlassen, daß eine genaue Bezeichnung, insbesondere die Anbringung der Transportnummer der Eigentümer auf den Gepäckstücken deutlich angebracht wird.

Weil im dem Siedlungsgebiet zur Errichtung eines Ghettos nicht das gering-ste Material sowohl zum Aufbau als zur Lebenshaltung selbst vorhanden ist, ersuche ich ferner etwas durch Einschaltung eines jüdischen Mittelsmannes zu veranlassen, daß eine sich nach der jeweiligen Kopfanzahl richtende Menge von Baugerät, Werkzeugkästen, ferner Küchengerät für Gemeinschaftsverpflegung, z.B. Kessel, sowie Öfen, Eimer und Sanitätskästen vorhanden sind.
Diese Gegenstände werden zusammen mit dem größeren Gepäck befördert. Dabei ist ungefähr folgender Maßstab anzulegen: Auf je 10 Personen einen Pickel, ein scharfes Beil oder eine Axt, auf je 20 Personen eine Säge, auf je 50 Personen einen Ofen mit Ofenrohr und Ofenblech und Sanitätskasten, auf je 100 Personen einen Kochkessel und 1 Nähmaschine, auf je 20 Personen einen großen Werkzeugkasten. Ein Neuerwerb von Gegenständen soll jedoch unterbleiben.

VIII.      Dortige Aufgabe ist es also, die Juden rechtzeitig zu sammeln, im Benehmen mit den Finanzbehörden das Vermögen sicherstellen, die Wohnungen zu versiegeln, evtl. Hausverwalter zu bestellen, die einzelnen Personen durchsuchen zu lassen, das Gepäck zu kontrollieren und mit einer entsprechenden Anzahl von Beamten die Juden am 27. bzw. 28.11.1941 (wegen des genauen Termins für die Einlieferung in das Sammellager ergeht noch ein besonderer Erlaß) im Sammellager in Stuttgart einzuliefern.
Soweit für den Personentransport nach Stuttgart im Hinblick auf die Zahl der zu befördernden Personen besondere Eisenbahnwagen benötigt werden, ist das Erforderlich von dort aus zu veranlassen. Der Transportführer (Beamter) hat hier eine genaue Transportliste, die die Transportnummer, die Personalien, den Beruf und die Kennummer enthält, in vierfacher Fertigung vorzulegen.

Etwaige Kosten werden durch die Jüdische Kultusvereinigung in Stuttgart getragen und aus einem Sonderfonds bezahlt.

Rückfragen bitte fernmündlich über T.-Anschluß 2 9741, 2 81 41, Anschluß 25 55 oder 25 79, zu erledigen.

In Vertretung:

                                                                                  Mußgay

Anmerkung: Friedrich Mußgay (geboren 3.1.1892 in Ludwigsburg, gestorben 03.09.1946 in Stuttgart durch Selbstmord) war seit April 1933 Mitglied der SS,seit Juli 1941 Leiter der Staatspolizeidienststelle Stuttgart, seit 1943 Obersturmbannführer.